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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Eichsfeld (KVHS)

1.    Anmeldung und Vertrag

(1)   Der Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen Anmeldung durch die KVHS zustande. Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen kommen nicht in Betracht.

(2)   Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Dazu muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular in der Regel spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei der KVHS eingehen. Eine Zustellung kann per Post, Fax, Scan z. B. als E-Mail-Anhang oder persönliche Abgabe in der KVHS erfolgen. Eine Online-Anmeldung auf der Internetseite www.kvhs-eichsfeld.de ist gleichwertig. Eine formlose Mitteilung des Teilnahmewunsches genügt nicht.

(3)   Eine Anmeldung ist nicht übertragbar. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

(4)   Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass die im KVHS-Programm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem Semester Dauer nur für das erste Semester.

 

2.    Entgelte

(1)   Für die Teilnahme an Veranstaltungen der KVHS werden Entgelte erhoben. Die Entgeltordnung der KVHS Eichsfeld regelt die Höhe der Entgelte und Ermäßigungsmöglichkeiten. Sie ist im KVHS-Programmheft, den Dienststellen und im Internet veröffentlicht.

(2)   Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung (für Vollzahlende und für Teilnehmende mit Anspruch auf Entgeltermäßigung) können im KVHS-Programm und im Internet ausgewiesen werden.

(3)   Die Möglichkeiten der Entgeltermäßigung/Entgeltminderung sind in der Entgeltordnung festgelegt. Über die allgemeinen Regelungen zur Entgeltermäßigung/Entgeltminderung wird mit dem KVHS-Programmheft, im Internet und den Dienststellen der KVHS informiert.

 3.    Organisatorische Änderungen

(1)   Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im KVHS-Programm angekündigten Dozenten geleitet wird.

(2)   Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z. B. wegen Verhinderung des Dozenten

oder der Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die KVHS den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile

gleichwertigen Ersatz.

4.    Teilnahmebescheinigung

Bescheinigungen können bei regelmäßigem Besuch ausgestellt werden. Ausnahmen sind Tages- bzw. Einzelveranstaltungen.

 5.    Teilnehmerpflichten

(1)   Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Veranstaltungsräume, Einrichtungen und Geräte der KVHS sorgsam zu behandeln

sowie die Hausordnungen und die Brandschutzordnungen der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden sowie Rauchverbote zu beachten.

(2)   In Fachkabinetten können von den allgemeinen Hausordnungen abweichende Regelungen bestehen.

6.    Rücktritt und Kündigung durch die KVHS

(1)   Die KVHS kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat

(z. B. wegen Verhinderung des Dozenten oder Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

(2)   Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Entgelte für nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt.

(3)   Die KVHS kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in Absatz 1  beschriebenen sowie in folgenden Fällen vor:

a.      bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nichtrechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,

b.      bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,

c.      bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

7.      Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

(1)   Nach Ende der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt nicht möglich. Die Ausübung des Widerrufsrechts nach Kursbeginn

bewirkt eine anteilige Berechnung des Kursentgeltes.

(2)   Der Vertrag kann nur schriftlich, per FAX oder per E-Mail gekündigt werden.

(3)   Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung beim Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

(4)   Die Kündigung wird von der KVHS schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.

(5)   Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen,

hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende die KVHS auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer

zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht,

kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(6)   Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(7)   Eine teilweise Rückerstattung von gezahlten Entgelten, max. 50 %, kann auf schriftlichen Antrag nur erfolgen,

wenn die Gründe dem Kursteilnehmer vor Kursbeginn nicht bekannt sein konnten, wie z. B. Krankheit,

Umzug in einen anderen Landkreis oder Veränderungen des beruflichen Einsatzes. In jedem Fall ist der zwingende Grund

glaubhaft zu belegen. Der Eingangstermin des schriftlichen Antrages bei einer Geschäftsstelle der KVHS ist eine Grundlage

für die Ermittlung der Höhe einer Rückzahlung.

8.      Urheberschutz

Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien, unabhängig von dem Trägermaterial, sind ohne Genehmigung
nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

9.      Haftung

Der Landkreis Eichsfeld als Träger der KVHS haftet im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs.

Heilbad Heiligenstadt, den 16. Juli 2018

Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Eichsfeld (KVHS)

 Aufgrund des § 9 der Satzung der Kreisvolkshochschule Eichsfeld vom 11. Juli 2012 hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld in seiner Sitzung am 11. Juli 2012 folgende Entgeltordnung beschlossen:

 §1   Anmeldung/Vertrag

 (1)           Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Eichsfeld erfordert in der Regel eine verbindliche, schriftliche Anmeldung, die auch in Form einer E-Mail oder Fax erfolgen kann.

 (2)           Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Kreisvolkshochschule Eichsfeld zustande, die auch in Form einer E-Mail oder Fax erfolgen kann.

 (3)           Beim Abschluss von Fernabsatzverträgen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 § 2   Entgelte

 (1)           Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule werden Entgelte erhoben. Das Entgelt setzt sich aus einem Betrag pro Unterrichtseinheit (45 min) und sonstigen kursspezifischen und verwaltungsbedingten Aufwendungen für den Teilnehmer zusammen.

 Beträge pro Unterrichtseinheit:

 1.             Politik, Gesellschaft, Umwelt                                     1,50 - 3,00 €

 2.             Kultur, Gestalten                                                       1,50 - 5,00 €

 3.             Gesundheit                                                               1,50 - 5,00 €

 4.             Sprachen                                                                  1,50 - 5,00 €

 5.             Arbeit, Beruf                                                             1,50 - 5,00 €

 6.             Grundbildung, Schulabschlüsse                                0,50 - 3,00 €

 (2)           Die Entgelte sind grundsätzlich für eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bei Kursbeginn vorgesehen. Eine geringere Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen möglich, wenn durch die Einnahmen mindestens die Kosten für Honorare, Fahr- und Tagegelder gedeckt werden.

 (3)           Für besondere Veranstaltungen (z. B. berufliche Umschulung, Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen mit besonderen Aufwendungen) kann das Entgelt im Einzelfall gesondert festgesetzt werden. Für Veranstaltungen von besonderem öffentlichem Interesse können durch den Leiter der Kreisvolkshochschule Eichsfeld auch andere Regelungen getroffen werden, z. B. Minderung der Entgelte unter der in Abs. 2 genannten Mindesthöhe.

 (4)           Die Entgelte können jeweils im Programmheft, in gedruckten und sonstigen elektronischen Medien der Öffentlichkeitsarbeit angegeben werden. Sie beinhalten nicht die Kosten für Sachmittel, die vom Dozenten auf seine Kosten eingebracht werden und während oder nach dem Kurs in den Besitz des Teilnehmers übergehen. Diese werden für den entsprechenden Kurs einzeln kalkuliert und vom Teilnehmer erstattet.

 § 3   Zahlung der Entgelte

Die Entgelte sind in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder durch Einzugsermächtigung zu entrichten. Mit der Unterschrift unter der Einzugsermächtigung stimmt der Teilnehmer einem einmaligen Einzug der Entgelte zu, sofern die von ihm gewählte Veranstaltung zustande kommt. In Ausnahmefällen oder bei geringen Entgelten kann eine Barzahlung an einen Mitarbeiter oder bevollmächtigten Dozenten erfolgen.

 § 4   Entgeltermäßigung/Entgeltminderung

 (1)           Kursentgelte über 35,00 € können auf schriftlichen Antrag in Höhe von 25% ermäßigt werden, wobei das Mindestentgelt dann 35,00 € beträgt. Dies gilt für Teilnehmer, bei denen ein sozialer Härtefall vorliegt, wie:

 1.             Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylblG,

 2.             Schüler

 3.             Auszubildende

 4.             Studenten

 (2)           Mit Einführung der Thüringer Ehrenamtscard im Landkreis Eichsfeld können die Empfänger dieser Card eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf einen Kurs ihrer Wahl pro Kalenderjahr erhalten.

 (3)           Der Antrag und die Nachweisführung auf Entgeltermäßigung müssen bei der Anmeldung vorliegen bzw. sind bei der Antragsstellung mit einzureichen.

 (4)           Werden Kurse durch andere Einrichtungen oder Institutionen bezuschusst oder gefördert, wird vom Landkreis Eichsfeld keine Ermäßigung gewährt (keine Doppelförderung).

 (5)           Die teilweise Teilnahme an einer Kursveranstaltung ist im Ausnahmefall, bei mindestens50 %iger Teilnahme, möglich und muss mit der Kursanmeldung beantragt werden.

 (6)           Bei Veranstaltungen, die speziell für sozial Schwache oder bildungsbenachteiligte Bevölkerungsschichten geplant sind bzw. wo ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, kann in Ausnahmefällen von der Entgelterhebung abgesehen werden.

  § 5   Fälligkeit

 Das Entgelt ist nach Erhalt einer Rechnung bzw. mit Beginn eines Kurses oder einer Veranstaltung  zu zahlen.

  § 6   Kursrücktritt/Abmeldung

 (1)           Nach Ende der Widerrufsfrist eines Kurses ist ein Rücktritt nicht möglich.

 (2)           Eine teilweise Rückerstattung von gezahlten Entgelten, max. 50 %, kann auf schriftlichen Antrag nur erfolgen, wenn die Gründe dem Kursteilnehmer vor Kursbeginn nicht bekannt sein konnten, wie z. B. Krankheit, Umzug in einen anderen Landkreis oder Veränderungen des beruflichen Einsatzes. In jedem Fall ist der zwingende Grund glaubhaft zu belegen. Der Eingangstermin des schriftlichen Antrages bei einer Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Eichsfeld ist eine Grundlage für die Höhe der Rückzahlung.

 

 § 7   Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 1.August 2012 in Kraft.

Die bisherige Entgeltordnung vom 10. Juli 2003 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Heilbad Heiligenstadt, 11. Juli 2012

Dr. Henning

Landrat