Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Eichsfeld (KVHS)

1.  Anmeldung und Vertrag

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen Anmeldung durch die KVHS zustande. Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen kommen nicht in Betracht.
  2. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Dazu muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular in der Regel spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei der KVHS eingehen. Eine Zustellung kann per Post, Fax, Scan z. B. als E-Mail-Anhang oder persönliche Abgabe in der KVHS erfolgen. Eine Online-Anmeldung auf der Internetseite www.kvhs-eichsfeld.de ist gleichwertig. Eine formlose Mitteilung des Teilnahmewunsches genügt nicht.
  3. Eine Anmeldung ist nicht übertragbar. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  4. Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass die im KVHS-Programm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem Semester Dauer nur für das erste Semester.

2.  Entgelte

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der KVHS werden Entgelte erhoben. Die Entgeltordnung der KVHS Eichsfeld regelt die Höhe der Entgelte und Ermäßigungsmöglichkeiten. Sie ist in den Dienststellen und im Internet veröffentlicht.
  2. Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung (für Vollzahlende und für Teilnehmende mit Anspruch auf Entgeltermäßigung) können im KVHS-Programm und im Internet ausgewiesen werden.
  3. Die Möglichkeiten der Entgeltermäßigung/Entgeltminderung sind in der Entgeltordnung festgelegt. Über die allgemeinen Regelungen zur Entgeltermäßigung/Entgeltminderung wird im Internet und in den Dienststellen der KVHS informiert.

3.  Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im KVHS-Programm angekündigten Dozenten geleitet wird.
  2. Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z. B. wegen Verhinderung des Dozenten oder der Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die KVHS den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz.

4.  Teilnahmebescheinigung

Bescheinigungen können bei regelmäßigem Besuch ausgestellt werden. Ausnahmen sind Tages- bzw. Einzelveranstaltungen.

5.  Teilnehmerpflichten

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die von ihm benutzten Veranstaltungsräume, Einrichtungen und Geräte der KVHS sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnungen und die Brandschutzordnungen der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden sowie Rauchverbote zu beachten.
  2. In Fachkabinetten können von den allgemeinen Hausordnungen abweichende Regelungen bestehen.

6.  Rücktritt und Kündigung durch die KVHS

  1. Die KVHS kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat (z. B. wegen Verhinderung des Dozenten oder Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
  2. Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Entgelte für nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt.
  3. Die KVHS kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in Absatz 1 beschriebenen sowie in folgenden Fällen vor:

         a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nichtrechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,

         b) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,

         c) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

7.  Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

  1. Nach Ende der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt nicht möglich. Die Ausübung des Widerrufsrechts nach Kursbeginn bewirkt eine anteilige Berechnung des Kursentgeltes.
  2. Der Vertrag kann nur schriftlich, per FAX oder per E-Mail gekündigt werden.
  3. Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung beim Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
  4. Die Kündigung wird von der KVHS schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.
  5. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Teilnehmenden die KVHS auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die Teilnehmenden nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  6. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
  7. Eine teilweise Rückerstattung von gezahlten Entgelten kann auf schriftlichen Antrag nur erfolgen, wenn die Gründe den Teilnehmenden vor Kursbeginn nicht bekannt sein konnten, wie z. B. Krankheit, Umzug in einen anderen Landkreis oder Veränderungen des beruflichen Einsatzes. In jedem Fall ist der zwingende Grund glaubhaft zu belegen. Der Eingangstermin des schriftlichen Antrages bei einer Geschäftsstelle der KVHS ist eine Grundlage für die Ermittlung der Höhe einer Rückzahlung.

8.  Urheberschutz

Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien, unabhängig von dem Trägermaterial, sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

9.  Haftung

Der Landkreis Eichsfeld als Träger der KVHS haftet im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs.

10. Datenschutz/Speicherung personenbezogener Daten

  1. Die Daten der Dozenten und Teilnehmer sind elektronisch gespeichert, dienen nur zur Verwendung in der KVHS und werden nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen Daten für die Programmabwicklung über die KVHS-Datenbank ist die Einverständniserklärung der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO erforderlich (Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung). Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich.

Heilbad Heiligenstadt, den 16. September 2024

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